Liebe Kundinnen und Kunden,
Ihr Auftrag wird auf Basis der folgenden Geschäftsbedingungen abgewickelt, die Sie bitte sorgfältig lesen und zur Kenntnis nehmen. Bis heute haben wir alle unsere Aufträge zur vollen Kundenzufriedenheit abwickeln können. Wir sind weiterhin stets engagiert, dieses hohe Servicelevel zu halten und auszubauen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.
Ihr byon-Team
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung
Für unsere Lieferungen und Leistungen sind ausschließlich diese Bedingungen maßgebend. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unserem Kunden über die von uns angebotenen Lieferungen und Leistungen abschließen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen, Lieferungen oder Angebote an unseren Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Auch wenn beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der byon gmbh in ihrer bei Abgabe der Erklärung des Kunden unter www.byon.de abrufbaren Fassung, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich etwas anderes. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Auch wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertragsgegenstand
Unsere Entwicklungsleistungen werden als Werk- und/oder Dienstleistungen mit dem Kunden vereinbart. Dabei sind wir im Bereich der Entwicklung und Bereitstellung individueller und Branchenlösungen in den Bereichen Telekommunikation, Multimedia und Informationstechnologie tätig. Wir erbringen in der Regel Dienstleistungen in eigener Verantwortung; für die dabei vom Kunden angestrebten und erzielten Ergebnisse bleibt der Kunde selbst verantwortlich. Bei Werkleistungen sind wir, soweit vereinbart, für die Bereitstellung von Servicerufnummern und Mehrwertdiensten inklusive der Einrichtung von Routingplänen und Routingmanagerzugängen verantwortlich; desgleichen für die Bereitstellung von Videokonferenzsystemen, Telekommunikationsanlagen, auch von virtuellen. Unsere Lieferungen und Leistungen, Entwicklung von Erreichbarkeits- konzepten und Dienstbereitstellung erfolgen auf Basis der Angaben und bezüglich Servicerufnummern der Verkehrsführungspläne des Kunden; deren Richtigkeit und Endkontrolle auf Übereinstimmung mit dem Vertragsgegenstand obliegen dem Kunden. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Bestätigung oder durch Ausführung des Auftrages zustande. Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag, ohne unsere Zustimmung, auf Dritte zu übertragen.
§ 3 Preise / Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den im Angebot angegebenen Preisen und Bedingungen. Die darin genannten Preise sind verbindlich. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung jeweils geltenden Umsatzsteuer. Sonder- oder Mehrleistungen sowie Reisekosten (Fahrt- und Unterbringungskosten) für Leistungen, die wir am Ort des Kunden oder vereinbarten dritten Orten erbringen, werden gesondert berechnet. Bei Verträgen mit vereinbarter Liefer- oder Leistungszeit von mehr als 3 Monaten sind wir zur Preisanpassung an Kostensteigerungen berechtigt. Dies gilt jedoch nur unter Vorbehalt. Insbesondere bedarf es hierfür einer schriftlichen Einigung zwischen byon und dem Kunden. Ferner geht damit ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Kunden einher. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig und zahlbar, soweit nicht ein anderes Zahlungsziel auf der Rechnung vermerkt ist. Zurückbehaltungsoder Aufrechnungsrechte des Kunden bestehen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der byon gmbh.
§ 4 Zahlungsverzug
Bei verspäteter Zahlung oder Stundung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9% per anno über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank bezogen auf den Bruttorechnungsbetrag zu berechnen. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmung des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen und werden den Kunden dann über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere wenn ein Scheck nicht eingelöst, eine Lastschrift nicht ausgeführt werden kann oder wenn Zahlungen des Kunden eingestellt werden, so sind wir jederzeit berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, Gebühren für die Nichteinlösung von Schecks und für Rücklastschriften in Höhe von jeweils € 15,00 zu berechnen und Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
§ 5 Abnahme
Der Kunde wird die Leistungen nach Erbringung unverzüglich abnehmen. Eine unerhebliche Abweichung von den vereinbarten Leistungsmerkmalen berechtigt den Kunden nicht zur Abnahmeverweigerung. Gelingt es uns aus von uns zu vertretenden Gründen zum Endtermin oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht, die vereinbarten Leistungsmerkmale nachzuweisen, kann der Kunde nach Ablauf der Nachfrist vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Eine wirtschaftliche Nutzung ganz oder teilweise, steht der Abnahme gleich.
§ 6 Lieferungen
Unsere Lieferungen erfolgen grundsätzlich per Nachnahme gegen Berechnung einer Frachtpauschale. Bei Lieferungen unter dem Mindestbestellwert von € 30,00 können wir einen Mindermengenzuschlag von € 10,00 berechnen. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Gewährleistungen werden nur bei Vorlage des Kaufbelegs kostenfrei bearbeitet. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen am Produkt vorgenommen, Teile ausgewechselt oder nicht den Originalspezifikationen entsprechende Verbrauchsmaterialien verwendet, so entfällt jede Gewährleistung. Mängel sind unverzüglich, spätestens eine Woche nach Warenerhalt, mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht binnen dieser Frist entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei von uns zu vertretenden Mängeln werden wir nachbessern oder eine Ersatzlieferung vornehmen. Warenrücksendungen haben jeweils frachtkostenfrei zu erfolgen. Für Reparatureinsendungen außerhalb der Garantie wird für die Erstellung eines Kostenvoranschlags eine Pauschale von mind. € 25,00 berechnet, die bei Erteilung des Reparaturauftrags verrechnet wird. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Für die Reparaturdauer stellen wir dem Kunden bei bestehendem Service-/ Wartungsvertrag auf Wunsch ein Leihgerät zur Verfügung.
§ 7 Mietgegenstände / Leihgeräte
Mietgegenstände, die zur Nutzung überlassen werden, bleiben Eigentum von byon. Der Kunde hat das Gerät ab dem Zeitpunkt der Übergabe so sorgfältig zu behandeln und zu benutzen, wie es ein auf Werterhalt bedachter Eigentümer tun würde. Der Mietgegenstand ist gemäß den Herstelleranleitungen und gemäß den Einweisungen zu behandeln, zu pflegen, zu warten und darf nur für vorgesehene Zwecke und am vereinbarten Einsatzort eingesetzt werden. Die Gegenstände dürfen weder in ihrer Beschaffenheit noch in ihrer Funktion verändert werden. Ohne Einwilligung von byon darf der Kunde keine Arbeiten am Mietgegenstand insbesondere auch nicht durch Dritte vornehmen. Mietgeräte dürfen unter keinen Umständen an Dritte vermietet oder zum Gebrauch überlassen werden. Bei Verlust oder Beschädigung der Gegenstände haftet der Kunde gegenüber byon. Für den Fall von Gerätedefekten oder Fehlfunktionen werden von byon neue oder neuwertige Ersatzprodukte bereitgestellt. Die zur Nutzung überlassenen Gegenstände sind nach Ablauf der Vertragslaufzeit an byon vollständig inkl. allem Zubehör und voll funktionsfähig zurückzugeben. Die Demontage und den Rücktransport nimmt byon kostenpflichtig vor. Für vom Kunden zu vertretende verspätete Rückgaben von Miet- oder Ersatzgeräten berechnet byon über die vereinbarte Miete hinaus 2% des Gerätelistenpreises pro Tag, mindestens € 5,00 pro Tag. Wird das Leihgerät nicht binnen 4 Tagen nach Rückgabe des reparierten Geräts bzw. Mietzeitende vollständig an uns zurückgegeben, berechnen wir weitere 2% des Gerätelistenpreises pro Tag, mindestens € 5,00 pro Tag und 4% des Gerätelistenpreises pro Tag, mindestens € 10,00 pro Tag ab dem 10. Tag.
§ 8 Haftungs- und Schadenersatzansprüche
Wir haften für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen beruhen. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Können durch Einwirkung höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung oder Leistungserbringung erschweren oder unmöglich machen (Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen etc.), vertragliche Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder sonst nicht vertragsgemäß erfüllt werden, so sind wir im Umfang der Einwirkung von der Einhaltung dieser Verpflichtungen befreit. Höhere Gewalt liegt auch vor, wenn uns von Drittunternehmen die benötigten Telekommunikationsübertragungswege aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden. Ein Schadensereignis bezeichnet auch mehrere Schäden aus derselben Ursache oder aus Ursachen, die in unmittelbarem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang stehen, wobei es sich um eine einheitliche Einwirkung handeln muss. Wir werden den Kunden über Fälle höherer Gewalt unverzüglich unterrichten. Des Weiteren sind wir berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung, um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Die vorstehenden Absätze gelten für die Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Die Beschäftigten der Parteien haften der anderen Partei im Rahmen der Vertragserfüllung persönlich nur bei Vorsatz sowie grober Fahrlässigkeit.
§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Die Lieferung von Softwareprogrammen erfolgt gemäß den Lizenzbedingungen der jeweiligen Lizenzgeber. Insoweit ergibt sich der Lieferumfang aus den Lizenzbedingungen der Lizenzgeber, den Leistungsbeschreibungen und Benutzerhinweisen, die in den Benutzerhandbüchern einsehbar sind. Dies gilt auch für Anwendungsbeschränkungen. Soweit durch unsere Leistungserbringung Rechte entstehen, wie z.B. Urheberrechte oder die Befugnis, Schutzrechte anzumelden, verbleiben diese bei uns, sofern vertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist.
§ 10 Änderungen des Vertragsumfangs
Jede Partei kann bei der anderen schriftlich Änderungen des vereinbarten Vertragsumfangs beantragen. Nach Erhalt des Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung ausführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und ggf. begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Kunden eine umfangreiche Prüfung, können wir den erforderlichen Aufwand berechnen. Die für eine Prüfung/ Änderung erforderlichen Anpassungen des Vertragsumfangs werden in einem zusätzlichen Angebot festgelegt.
§ 11 Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, unsere Tätigkeiten zu unterstützen. Der Kunde wirkt bei der Lieferung und Erbringung der Leistung unentgeltlich und rechtzeitig mit und überlässt uns alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat diese Überlassung innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung zu erfolgen. Bei nicht fristgerechter Überlassung sind wir berechtigt, dem Kunden 50 % des vereinbarten Preises in Rechnung zu stellen. Erfolgt die Überlassung nicht binnen 6 Wochen nach Auftragserteilung, sind wir berechtigt, den vollen Preis in Rechnung zu stellen und sind von der Liefer- und Leistungspflicht befreit. Die Vertragspartner benennen je einen projektverantwortlichen Mitarbeiter als Ansprechpartner für die Erteilung von Auskünften und die Herbeiführung von Entscheidungen.
§ 12 Unteraufträge
Wir können Leistungen an von uns ausgewählte unabhängige Vertragspartner vergeben. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bedingungen gelten auch für Lieferungen und Leistungen eines Unterauftragnehmers; bei Verkauf von Software gelten jedoch unmittelbar die jeweiligen Bedingungen des Lieferanten, insbesondere für Upgrades, Patches und Support.
§ 13 Vertraulichkeit, Datenschutz, Verantwortlichkeit für Inhalte
Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln. Die Parteien können jedoch Ideen, Konzeptionen, Know How und Techniken, die sich nur auf die Informationsverarbeitung beziehen, frei nutzen. Die Parteien werden personenbezogene Daten des jeweils anderen nur für vertragliche Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen an Dritte weitergeben. Dies bezieht sich auch auf die datenschutz- und arbeitsrechtskonforme Verwendung von Gesprächsmitschnitten, Statistiken, Aufzeichnungen zum Gesprächsverhalten etc., die wir unseren Kunden im Rahmen unserer Dienstleistung zur Verfügung stellen. Diese Pflichten bleiben auch nach Vertragsende bestehen. Der Kunde ist für Inhalte und Dienstleistungen, die er mit Hilfe unserer Dienste bereitstellt, nach den allgemeinen Gesetzen allein verantwortlich. Wir tragen für die angebotenen Informationen und Dienste des Kunden keine Verantwortung. Der Kunde stellt sicher, dass diese nicht gegen Strafgesetze, Urheberrechte Dritte, regulatorische Vorgaben (TKG, TDG, FST-Kodex etc.), Wettbewerbsrecht usw. verstoßen. Er stellt uns von jeglichen Ansprüchen Dritter, die aufgrund etwaiger Verstöße hiergegen an uns gerichtet werden, frei.
§ 14 Kündigung
Während der Vertragslaufzeit ist das Kündigungsrecht für beide Seiten ausgeschlossen. Nach Laufzeitende verlängert sich der Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen und kann nach diesen gekündigt werden. Davon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung. In diesem Fall stellen wir sämtliche Leistungen zur Erfüllung des betroffenen Leistungsumfangs unverzüglich oder nach einem mit dem Kunden vereinbarten Zeitplan ein. Der Kunde zahlt den vereinbarten Preis abzgl. des anteiligen Preises, für den durch die Kündigung ersparten Leistungsumfang. Zusätzlich berechnen wir dem Kunden anlässlich der Kündigung entstehende Leistungen. Dies schließt vereinbarte Ablösebeträge ein, unsere durch die Kündigung entstandenen zusätzlichen Aufwendungen sowie Aufwendungen infolge einer damit verbundenen vorzeitigen Beendigung von Unteraufträgen.
§ 15 Gerichtsstand, anwendbares Recht
Die Geschäftsverbindungen der Vertragspartner unterliegen deutschem Recht. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
§ 16 Schlussbestimmungen
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst weitgehend erreichen. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.